Im deutschen Rechtssystem gibt es zwei Hauptwege, wie Sachverständige ihre Qualifikation nachweisen können: die öffentliche Bestellung und die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Beide Verfahren dienen dem Zweck, die Fachkunde und Eignung von Sachverständigen sicherzustellen, unterscheiden sich jedoch in ihren Anforderungen und Verfahren.   

Öffentliche Bestellung: Die öffentliche Bestellung ist ein staatlich geregeltes Verfahren, bei dem die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine andere zuständige Stelle die Eignung eines Sachverständigen prüft und ihn für einen bestimmten Fachbereich öffentlich bestellt. Dieser Prozess umfasst in der Regel eine Prüfung der fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und persönlichen Eignung des Antragstellers. Die öffentliche Bestellung ist in Deutschland gesetzlich verankert und wird durch die Gewerbeordnung (§ 36 GewO) geregelt.   

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024: Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein international anerkanntes Verfahren, das die Kompetenz von Personen in verschiedenen Berufen und Tätigkeitsbereichen bestätigt. Für Sachverständige bedeutet dies, dass ihre fachliche und persönliche Eignung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft wird. Dieser Prozess beinhaltet eine umfassende Prüfung der Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten des Sachverständigen sowie eine regelmäßige Überwachung und Rezertifizierung, um die kontinuierliche Kompetenz sicherzustellen. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 ist in vielen Ländern anerkannt und bietet eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Qualifikationsanforderungen.   

Unterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024: ·       

Rechtliche Grundlage: Die öffentliche Bestellung basiert auf nationalen Gesetzen und wird von staatlichen Stellen durchgeführt. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 ist ein internationaler Standard, der von akkreditierten, meist privaten Zertifizierungsstellen angewendet wird. ·       
Verfahren: Die öffentliche Bestellung kann je nach Kammer unterschiedliche Anforderungen und Prüfverfahren haben. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 folgt einem standardisierten, international anerkannten Prozess, der Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet. ·       
Überwachung: Bei der öffentlichen Bestellung erfolgt die Überwachung durch die zuständige Kammer, die jedoch in der Regel weniger intensiv ist. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 beinhaltet eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Rezertifizierung, um die fortlaufende Kompetenz des Sachverständigen sicherzustellen. ·         

Gerichtliche Anerkennung: Gerichte erkennen sowohl öffentlich bestellte als auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige als qualifiziert an. Das Landgericht Hechingen stellte in seinem Beschluss vom 19. Juli 2017 (Az. 1 OH 19/15) fest, dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt, der der öffentlichen Bestellung gleichwertig ist. Daher können auch zertifizierte Sachverständige in gerichtlichen Verfahren als qualifiziert angesehen werden.    

Fazit: Sowohl die öffentliche Bestellung als auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 dienen dem Zweck, die Qualifikation von Sachverständigen sicherzustellen. Die Wahl zwischen beiden Verfahren hängt von den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Fachgebiets und der jeweiligen Institution ab. Für Sachverständige bietet die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 eine international anerkannte Möglichkeit, ihre Kompetenz nachzuweisen und ihre berufliche Anerkennung zu erweitern.   

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